Betreiberverantwortung: Trinkwasserhygiene
Rechtssicherheit beim Betrieb von Trinkwasseranlagen
Trinkwasser gilt als das am strengsten kontrollierte Lebensmittel in Deutschland – und als Betreiber sind Sie verpflichtet, dessen Qualität jederzeit sicherzustellen. Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) und technische Regeln wie die DIN EN 806 und die VDI-Richtlinienreihe 6023 definieren umfangreiche Anforderungen.
Ein Verstoß gegen diese Pflichten kann nicht nur gesundheitliche Folgen haben, sondern auch zu haftungsrechtlichen Konsequenzen führen – insbesondere bei Legionellenbefall.
Interview:
Trinkwasserhygiene im Praxisbetrieb mit Rechtsanwalt Hartmut Hardt
Ihre Verantwortung als Betreiber
- Organisation und Kontrolle der regelmäßigen Legionellenprüfungen
- Dokumentation von Wartung, Inspektion und Instandsetzung
- Einhaltung von Temperaturvorgaben und Nutzungszyklen
- Bewertung von Stagnationsrisiken und Totleitungen
- Klare Pflichtenübertragung bei Nutzung durch Dritte oder Dienstleister
Ihre rechtliche Absicherung
Ich unterstütze Sie als Rechtsanwalt mit Fachkenntnis im Facility Management bei der Trankwasserhygiene:
- Rechtliche Prüfung Ihrer bestehenden Prozesse und Verträge
- Erstellung eines Gutachtens zum Ist-Zustand mit Handlungsbedarf
- Schulung Ihrer Führungskräfte und technischen Verantwortlichen in Inhouse-Seminaren
- Begleitung bei der rechtssicheren Pflichtenübertragung
Beratung, Seminare und Gutachten – individuell auf Ihre Organisation abgestimmt.
Honorar: auf Anfrage
Rechtssicherheit für Betreiber von Trinkwasseranlagen
Dieses Buch erklärt die wichtigsten Änderungen der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) nach der 4. Novellierung im Jahr 2018 – verständlich und praxisnah. Anhand von 15 ausgewählten Gerichtsentscheidungen wird gezeigt, was Betreiber beachten müssen und welche Folgen Fehler haben können. Die Fälle sind so aufbereitet, dass auch Leser ohne juristisches Vorwissen sie gut nachvollziehen können. Jetzt bestellen
Das sagen meine Kunden
„Ich kann Herrn Hartmut Hardt als engagierten, fachlich versierten und zuverlässigen Rechtsanwalt empfehlen. In meiner Funktion als von der IHK-Berlin öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Trinkwasserhygiene habe ich Herrn Hardt kennengelernt und schätze seine Fähigkeiten, Arbeitsweise und persönliche Art sehr.
Er verfügt über umfassende Kenntnisse im Bereich der Gebäudetechnik und der Betreiberverantwortungen und versteht es, die komplexe juristische Sprache und Betrachtungsweise allgemein verständlich zu machen und durch praktische Beispiele zu veranschaulichen. Ich empfehle ihn Ihnen mit bestem Gewissen weiter.“
Christian Strehlow ö.b.u.v. Sachverständiger für Trinkwasserhygiene der IHK Berlin
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ich berate Sie gerne persönlich.
Rechtsanwalt
Hartmut Hardt
Im Eickel 48
D-45731 Waltrop
Tel.: 0179 – 39 59 602
E-Mail: info@ra-hardt.de