Betreiberverantwortung: Aufzugsicherheit

Rechtssicherheit beim Betrieb
von Aufzugsanlagen

Aufzüge zählen zu den sicherheitsrelevanten Einrichtungen in Gebäuden – als Betreiber sind Sie verpflichtet, deren sicheren Betrieb jederzeit zu gewährleisten. Grundlage hierfür sind die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG), das Überwachungsbedürftige-Anlagen-Gesetz (ÜAnlG) sowie die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS).

Ein Verstoß gegen die Betreiberpflichten kann erhebliche Folgen haben – von Bußgeldern über zivilrechtliche Haftung bis hin zu strafrechtlicher Verantwortung im Schadensfall.

Ihre Verantwortung als Betreiber

  • Organisation und Dokumentation der wiederkehrenden Prüfungen (z. B. durch zugelassene Überwachungsstellen)
  • Gefährdungsbeurteilungen nach BetrSichV/ÜAnlG – regelmäßig aktualisiert
  • Dokumentation von Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Störungsbeseitigung
  • Sicherstellung der Notrufeinrichtungen
  • Eindeutige Pflichtenübertragung bei Fremdnutzung oder externem Betrieb

Rechtliche Absicherung Ihrer Aufzugsanlagen

Ich unterstütze Sie als Rechtsanwalt mit Spezialisierung im Facility Management bei der:

  • Juristischen Überprüfung Ihrer Wartungs-, Betreiber- und Dienstverträge
  • Erstellung eines Gutachtens zu Haftungsrisiken im Aufzugsbetrieb
  • Schulung Ihrer technischen und organisatorischen Führungskräfte in Inhouse-Seminaren
  • Rechtssicheren Delegation von Betreiberpflichten gegenüber Dienstleistern und Mietern
  • Beratung, Schulung und Dokumentation – rechtssicher und praxisnah für Ihre Organisation.

Honorar: auf Anfrage

Das sagen meine Kunden

„Herr Hardt ist aufgrund seiner ausgewiesenen Expertise im Bereich des rechtssicheren Betriebs von Aufzugsanlagen und der Betreiberpflichten ein geschätzter Referent auf unserem jährlichen Gladbecker Aufzugssymposium. Sowohl wir als Fachunternehmen für Aufzugstechnik als auch unsere Kunden schätzen sein umfassendes Fachwissen, insbesondere in Bezug auf aktuelle Vorschriften und die jeweils geltende Rechtslage.“

Marc George, Geschäftsführer SBR Aufzugtechnik

Nehmen Sie Kontakt auf –
ich berate Sie gerne persönlich.

 

Rechtsanwalt
Hartmut Hardt
Im Eickel 48
D-45731 Waltrop

Tel.: 0179 – 39 59 602
E-Mail: info@ra-hardt.de

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