Betreiberverantwortung: RLT- & Verdunstungskühlanlagen

Hygienischer und rechtssicherer Betrieb
von Kühlung und Belüftung

Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Luftbefeuchter bergen ein erhöhtes Risiko für mikrobiologische Belastungen – insbesondere mit Legionellen. Betreiber unterliegen deshalb besonderen Pflichten nach der 42. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) sowie der VDI-Richtlinie 2047-2.

Ihre Verantwortung als Betreiber

Als Betreiber von Gebäuden oder technischen Anlagen sind Sie verpflichtet zur:

  • Registrierung der Anlage bei den Behörden
  • Erstellung und Umsetzung eines Betriebs- und Instandhaltungskonzepts
  • Regelmäßigen mikrobiologischen Überwachung
  • Dokumentation und Nachverfolgbarkeit der Wartungen
  • Schulung von Mitarbeitenden und Dienstleistern
  • Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen

Rechtsberatung & Schulung

Ich prüfe Ihre organisatorischen und rechtlichen Maßnahmen und unterstütze Sie dabei, Ihre Betreiberpflichten rechtssicher zu erfüllen:

  • Rechtsgutachten zur Pflichtenlage und Umsetzungsstand
  • Beratung zur rechtssicheren Organisation und Dokumentation
  • Inhouse-Seminare für technische Verantwortliche und Führungskräfte

Honorar: auf Anfrage

Das sagen meine Kunden

„Wer schon mal einen Workshop oder eine Schulung von Hartmut Hardt besucht hat, wird weniger von seinem enormen Wissen beeindruckt sein. Viele Menschen haben viel Wissen. Er wird davon beeindruckt sein, wie er sein Wissen vermitteln und weitergeben kann. Gerade so viel Witz und Charme, dass das behandelte Thema nicht ins Lächerliche gezogen wird und sich der Teilnehmer neben dem bekannten „Aha-Effekt“ auch noch unterhalten fühlt. Unterhaltung ist die Basis einer guten Wissensvermittlung. Nur so bleibt der Teilnehmer fokussiert und aufnahmefähig. Ob Recht oder technische Sachverhalte, bei Hartmut Hardt steht der Teilnehmer im Mittelpunkt und ist nach dem Vortrag definitiv schlauer.“

Klaudius Wowra, Abteilungsleiter Ver- und Entsorgungstechnik (VET), UKM Infrastruktur Management GmbH, Münster

Nehmen Sie Kontakt auf –
ich berate Sie gerne persönlich.

 

Rechtsanwalt
Hartmut Hardt
Im Eickel 48
D-45731 Waltrop

Tel.: 0179 – 39 59 602
E-Mail: info@ra-hardt.de

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