GLOSSAR

 

Keywords zu den Texten Basiswissen FM

• Anerkannte Regeln der Technik

– Basiswissen des fachkundigen Handwerkers

– fordert die Ausführungsweise ein, die in der Fachwelt als erprobt

und bewährt Bestätigung gefunden hat

• Arbeitsmittel

– umfasst Werkzeuge, Teile von Anlagen, Anlagen und Einrichtungen

– Bereitstellung durch den Arbeitgeber gemäß Stand der Technik

• Arbeitsplatz

Tätigkeitsfeld im Rahmen der beruflichen Aufgabenerfüllung

• Arbeitsschutz

Rechtspflicht des Arbeitgebers, die Beschäftigten bestmöglich vor den Gefahren der Arbeit und der Arbeitsumgebung zu schützen.

• ArbeitsschutzG

– forderte die Einhaltung des Stand der Technik

– regelt das innerbetriebliche Delegationssystem

• ArbeitsstättenVO

– verpflichtet zur Gesunderhaltung der Beschäftigten am Arbeitsplatz

– verpflichtet den Arbeitgeber zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen

• Auswahl

– forderte eine Darlegung der Qualifikation des Ausführenden

– orientiert sich an Fachkunde und Zuverlässigkeit

• Bestandsschutz

Das Recht am Weiterbetrieb oder Weitererhalt älterer Anlagen oder Gebäude, wenn hierdurch keine konkreten Gefahren für Dritte geschaffen werden.

• Betreiber

Wer durch tatsächliches Handeln können oder durch die vertragliche Übernahme von sicherheitsbezogenen Pflichten oder durch gesetzlich auferlegte Schutzpflichten Sicherheit schaffen muss.

• Betriebssicherheit

Originäre Pflicht des Unternehmers die arbeitsschutzbezogenen Anforderungen zu erfüllen. Daneben der Anspruch auf die ordnungsgemäße Umgehensweise mit überwachungsbedürftigen Anlagen.

• BetriebssicherheitsVO

– verpflichtet den Arbeitgeber zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen

– verpflichtet zu besonderen Prüffristen und -inhalten bei überwachungsbedürftigen Anlagen

• Betriebssicherheitsverordnung

Verordnung zur Regelung der Betriebssicherheit, die in ihren Anforderungen spätestens seit dem 01.01.2008 erfüllt sein muss!

• Betreiberverantwortung

Allumfassende und garantengleiche Stellung des Inhabers des Unternehmens, damit keine Pflichtverstöße begangen werden.

• Betreiberverantwortung im Facility Management

Durch strukturierte Wahrnehmung der Anforderungen im FM ist der Betreiberverantwortung im Hinblick auf die tatsächlichen Anforderungen, die vertragliche Zusagen und gesetzlichen Pflichten nachzukommen.

• Betriebsorganisation

Beanstandungsfreie, systematische Erfassung des betrieblichen Aufbau und der betrieblichen Abläufe.

• Delegationssystem (innerbetrieblich)

– der Inhaber ist verantwortlich für die Aufsicht über Führungskräfte, für deren Auswahl und Bestellung

– die Führungskraft schuldet Zuverlässigkeit, Fachkunde und Tätigkeitsberichte

• Delegationssystem (externe Beauftragungen)

– der Inhaber ist Garant für das Einhalten der Rechtspflichten

– der Auftragnehmer schuldet Zuverlässigkeit, Fachkunde und Tätigkeitsberichte

• Facility Management

Versorgungsleistungen im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Unternehmens, die nicht zum Kerngeschäft gehören.

• Fachkunde

– Berufsausbildung mit nachfolgender Berufserfahrung und Bezug zu aktuellem Tätig sein in diesem Beruf besondere Befähigung zur Tätigkeitsausübung

• Führungskraft

– ist das Bindeglied zwischen Inhaber des Unternehmens/des Betriebes/des Unternehmens und den nachgeordneten Beschäftigten oder den extern Beauftragten

– übernimmt Unternehmenspflichten in eigener Verantwortung

• Garant

– die zu erbringende Sorgfalt umfasst die betriebssichere Organisation

– die Nichtbeachtung der Schutzvorschriften selbst ist bereits verboten

– folgt ein Schaden aus der Nichtbeachtung der Rechtspflichten, gilt dieses als schädigende Handlung und Unterlassen bei bestehender Sorgfaltspflicht

• Gebäudebetrieb

Gewährleistung der technischen Anlagensicherheit und der baulichen Sicherheit.

• Gebäudemanagement

Durch die sytematische Erfassung der gebäudebezogenen Anforderungen aus den BereichenTechnik und Infrastruktur wird der Bedarf an Maßnahmen abgeleitet, der dann wirtschaftlich sinnvoll umzusetzen ist. Ziel ist die Optimierung der Prozesse, insbesondere im Hinblick auf den Lebenszyklus eines Gebaüdes/ einer Liegenschaft.

• Gefährdungsbeurteilung

– sicherheitsrelevante Ãœberlegungen im Hinblick auf das Zusammenwirken von Mensch, Arbeitsmitteln und Arbeitsplatz

• Haftung aus Delikt

Soweit nicht vorrangig vertragliche Ansprüche gegeben sind, haftet derjenige, der einem anderen an dessen höchstpersönlichen Rechtsgütern (Leib, Leben, Freiheit, Eigentum) verletzt.

• Haftung aus Garantenstellung

Der Garant garantiert das ihm Mögliche und Zumutbare getan zu haben, damit Dritte nicht geschädigt werden.

• Haftung aus Vertrag

Vorrangige Anspruchsgrundlage im Zusammenhang zwischen den verabredeten Rechtsbeziehungen zweier Parteien.

• Organisationsverschulden

Defizite im Zusammenhang mit der Delegation von Unternehmenspflichten. Selektionsverschulden, Anweisungsverschulden oder Ãœberwachungsverschulden.

• Pflichtenübertragung

Pflichtenübertragung = Delegation

• Rechtspflichten

– Beachtung der gesetzlichen Forderungen insbesondere des Arbeits-und Umweltrechts

– Erfüllung der vertraglichen Regelungen und Zusagen

– Erfüllung der behördlichen Auflagen und Genehmigungen

– Einbringen der im Verkehr erforderlichen Sorgfaltspflicht

• Sicherheitstechnische Bewertung

– sicherheitsrelevante Ãœberlegungen im Hinblick auf das Zusammenwirken von Vermieter und Mieter bei der Nutzung der überwachungsbedürftigen Anlagen

• Sorgfaltspflichten

– sind zu erfüllende Anforderungen an die öffentliche Sicherheit und Ordnung

– Verkehrssicherungspflichten sind als Möglichkeit wahrzunehmen, dass absehbar eintretende Schadenereignisse präventiv abgewendet werden können

• Stand der Technik

– Lösungen für technische Anforderungen, die über die anerkannten Regeln der Technik hinausgehen und das Fachwissen einfordern, dass durch aufmerksame Beobachtung der aktuellen wissenschaftlichen Diskussion in der Fachwelt erworben werden kann.
Ziel ist die Fortführung der Entwicklung der Anlagensicherheit durch Einbeziehung neuer arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse.

• Tätigkeitsberichte

– Anweisende Dokumente beschreiben die zu erbringende Leistung

– nachweisende Dokumente belegen die Leistungserbringung

РBestandsdokumente sind Instrumente zur Erzielung der bauseits m̦glichen Sicherheit

– Betriebsdokumente weisen nach, dass die betriebsbezogenen Sicherheitsaspekte berücksichtigt werden

• Technische Regelwerke

Vorweggenommene Gutachten, die abstrakt mögliche Schadeneintritte beschreiben und deren Umsetzung im konkreten Falle Schadeneintritte verhindern soll. Bei Anwendung gilt die Vermutungswirkung der Einhaltung der rechtlichen Anforderungen

• Trinkwasserverordnung 2011

Novellierte Trinkwasserverordnung, die dem Betreiber von Trinkwasserinstallationen besondere Pflichten auferlegt (Beprobung auf Keime, Ermittlung der chemischen Beimengungen im Trinkwasser…).

• Überwachungsbedürftige Anlagen

– Arbeitsmittel deren Anlagen- und Betriebssicherheitsanforderungen auf dem Stand der Technik zu erfüllen sind

– besonders gefahrenrelevante Anlagen, die hervorgehobener Fachkunde bedarf

• Verkehrssicherung

Durch ordnungsgemäßes und fachkundiges Handeln wird der Eintritt eines absehbaren Schadenfalles vermieden.

• Verkehrssicherheit

Betriebliche und bauseits gegebene Sicherheitsanforderungen, die bei Nichterfüllung zu einem Schadenersatzanspruch führen.

• Zuverlässigkeit

– Bewusstsein des eigenverantwortlichen Handelns

– fachliche Kompetenz – Aufzeigen von Defiziten/Aufsicht

– fordert ein, dass durch strichprobenartige Kontrollen gewährleistet ist, dass Ausführungen in der zugesagten Weise erledigt wurden