BERATUNG

Wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun.   Molière

Zu den Pflichten des Betreibers gehört unter anderem das vorausschauende Handeln. Das heißt, Sie als Betreiber eignen sich entweder selbst alle erforderlichen Kompetenzen an – oder Sie bedienen sich fachkundiger Beratung, sprich: juristischer Beratung.

Wann haben Sie zuletzt Ihre Verträge, Versicherungen und innerbetrieblichen Organisationsstrukturen geprüft? Sind Ihre Fachkräfte auf dem neuesten Stand der Technik und der gesetzlichen Vorgaben? Handeln Sie stets besonnen, aufmerksam und fachkundig, wie es § 13, Absatz 2 des Arbeitsschutzgesetzes vorschreibt? Denn an dem müssen Sie sich im Ernstfall messen lassen.

In meiner Beratung prüfe ich Ihre konkrete Vertrags- und Versicherungssituation ebenso wie Delegationssysteme, Dienstanweisungen und Organisationsstrukturen. Ich verfasse eine rechtsgutachterliche Stellungnahme zum Ist-Stand und mache praxisbezogene Vorschläge zur Umsetzung eventuell erforderlicher Maßnahmen.

Mit meiner fachkundigen Beratung schaffen Sie Transparenz in den Vorgängen und sichern die Qualität Ihrer Arbeit als verantwortlicher Betreiber.